Kindergarten

Informationen zum Kindergartenbesuch

Kontakt: Andrea Haimberger

Kindergarteneinschreibung

Eine Aufnahme in den Kindergarten ist frühestens ab dem vollendeten 2. Lebensjahr möglich und erfolgt durch den Kindergartenerhalter im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung nach Möglichkeit der vorhandenen freien Plätze.

Kinder, die bis zum 31. Jänner das 1. Lebensjahr vollendet haben, können für das darauffolgende Kindergartenjahr angemeldet werden. 

Anmeldefrist: 01. Oktober – 31. Jänner

Ein Kindergartenjahr beginnt mit dem ersten Montag im September und endet mit Beginn der Hauptferien.

ACHTUNG: Kindern, die zu Beginn des Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann die Gemeinde keinen Kindergartenplatz garantieren. Diese Kinder werden ausschließlich vorgemerkt!

 Möglichkeiten der Anmeldung:

Es folgt keine persönliche Einladung. Die Kinder müssen nicht persönlich vorgestellt werden.

Die schriftliche Bestätigung eines Kindergartenplatzes erhalten Sie jeweils im März.

Kindergartenbesuch

Nachmittagsbetreuung

Verpflichtendes Kindergartenjahr