Der Kindergartenerhalter hat entsprechend dem Bedarf der Kinder und Erziehungsberechtigten nach der Bildungszeit eine Erziehungs- und Betreuungszeit im Kindergarten einzurichten, wenn ein Bedarf für mindestens drei Kinder besteht.
Die Bedarfsanmeldung zur Nachmittagsbetreuung ist zu Beginn des Kindergartenjahres direkt im jeweiligen Kindergarten auszufüllen bzw. abzugeben.
Die angegebenen Betreuungszeiten können zu Beginn des Kindergartenjahres, zum 1. Dezember und zum 1. März geändert werden. Der Bedarf für die Sommerferien ist bis spätestens Ende April anzumelden.
Für die Nachmittagsbetreuung werden vom Kindergartenerhalter folgende Kostenbeiträge eingehoben:
Betreuungsbedarf pro Monat Beitrag monatlich
bis 20 Stunden € 60,00
bis 40 Stunden € 75,00
bis 60 Stunden € 105,00
mehr als 60 Stunden € 120,00
In sozialen Härtefällen kann schriftlich um Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung angesucht werden. Hierzu sind die Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebender Familienmitglieder vorzulegen. Antragsformulare dazu erhalten Sie bei Andrea Haimberger unter andrea.haimberger@leobersdorf.at